Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1.
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für die zwischen CarAdvisor, Dean Aquino, Friedrich-Ebert-Str. 187 b, 42117 Wuppertal (im Folgenden CarAdvisor genannt) und dem Auftraggeber (nachfolgend Kunde genannt) geschlossenen Beratungs-, Vermittlungs- und sonstigen Verträge über Leistungen.

Alle Vereinbarungen, die zwischen CarAdvisor und dem Kunden im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen seitens CarAdvisor gelten, sind in den jeweiligen Einzelverträgen und den nachfolgenden AGB festgelegt.

1.2.
Ist der Kunde kein Verbraucher gemäß § 13 BGB, dann gelten die nachstehenden AGB für alle zwischen CarAdvisor und dem Kunden geschlossenen Verträge über die Erbringung von Leistungen seitens CarAdvisor.

Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

Abweichende Bedingungen des Kunden, die nicht ausdrücklich von CarAdvisor anerkannt werden, sind für CarAdvisor unverbindlich, auch wenn CarAdvisor nicht ausdrücklich widerspricht. Die nachstehenden AGB gelten auch dann, wenn CarAdvisor in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos erbringt.

1.3.
CarAdvisor behält sich vor, die AGB einseitig für die Zukunft abzuändern. Die abgeänderten AGB werden Vertragsbestandteil, wenn

a) CarAdvisor dem Kunden die Abänderung mitteilt; eine Mitteilung per E-Mail, die an die nach den Angaben des Kunden letztbekannte oder über ihn in den Dateien von CarAdvisor gespeicherte E-Mail-Adresse gesendet wird, ist ausreichend;

b) der Kunde die neuen AGB in zumutbarer Weise zur Kenntnis nehmen kann, wobei eine Downloadmöglichkeit auf den Internetseiten von CarAdvisor ausreichend ist und

c) der Kunde der Einbeziehung der neuen AGB nicht binnen 14 Tagen ab Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht, wobei CarAdvisor auf die Rechtsfolgen des unterlassenen Widerspruchs in der Ankündigung hinweisen wird.

2. Präsentation und Vertragsschluss

2.1.
Die Internetpräsentation und die Inhalte von Prospekten hinsichtlich der Leistungen von CarAdvisor sind, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, freibleibend und unverbindlich.

2.2.
Ein Vertrag kommt zwischen CarAdvisor und dem Kunden allein durch Abschluss eines schriftlichen Vertrages zustande.

2.3.
Soweit CarAdvisor Waren oder Dienstleistungen Dritter vermittelt (insbesondere Fahrzeugkauf, -verkauf und Kfz-Versicherungen), kommen etwaige Verträge ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter solcher Waren oder Dienstleistungen zustande.

3. Leistungsumfang

Folgende Leistungen erbringt CarAdvisor alternativ oder kumulativ:

3.1
Kfz-Unfallmanagement: CarAdvisor berät und unterstützt den Kunden bei der gesamten Abwicklung eines Schadensfalles, kümmert sich um den beschädigten PKW und sorgt auf Wunsch für Mobilität. Insbesondere stellt CarAdvisor dem Kunden auf Wunsch einen separat zu berechnenden Unfallersatzwagen bzw. einen Mietwagen zur Verfügung, sofern der Kunde dem Fahrzeugvermieter einen gültigen Führerschein, einen Personalausweis sowie eine Kreditkarte vorlegt; CarAdvisor holt das beschädigte Fahrzeug am Unfallort oder einem anderen Ort ab, gibt die Erstellung gesondert abzurechnender Gutachten und zeitwertgerechter Reparaturen in Auftrag (die Kostenübernahme bzw. –erstattung für Gutachten und Reparaturkosten klärt der Kunde bei unverschuldeten Unfällen mit seiner jeweiligen Versicherung). CarAdvisor bringt dem Kunden das reparierte Fahrzeug und holt den Unfallersatz- oder Mietwagen bei dem Kunden ab.

Als Kombination mit anderen Produkten kommt hier die Unterstützung des Kunden bei dem Verkauf des Unfallwagens in Frage.

3.2
24-Stunden-Mietwagenservice: CarAdvisor vermittelt dem Kunden jederzeit nach vorheriger Vereinbarung über den Preis und die Wagenklasse einen Mietwagen.

Bei der Vermittlung eines Mietwagens sind selbstverständlich die Vorgaben der Mietwagengesellschaften zu erfüllen: Diese fordern die Vorlage eines gültigen Führerscheins sowie eines Personalausweises und einer Kreditkarte.

Neben den Mietwagengebühren fallen hier Notdienstgebühren in Höhe von € 50,00 an

Die Mietwagengebühren sowie die Kosten für die Überführung des Mietwagens werden gesondert in Rechnung gestellt und sind der Preisliste von CarAdvisor nicht zu entnehmen.

3.3
24-Stunden-Unfallersatzservice: CarAdvisor vermittelt dem Kunden jederzeit nach vorheriger Vereinbarung über die Wagenklasse einen Mietwagen.

Rein informatorisch: Der Kunde tritt seine Ansprüche gegen die Versicherung an die jeweilige Mietwagengesellschaft ab.

Bei der Vermittlung eines Mietwagens sind selbstverständlich die Vorgaben der Mietwagengesellschaften zu erfüllen: Diese fordern die Vorlage eines gültigen Führerscheins, eines Personalausweises sowie einen ausführlichen Unfallbericht.

3.4
Fahrzeugberatung, Recherche und Kauf: CarAdvisor berät den Kunden bei der Auswahl eines neuen oder gebrauchten Fahrzeugs und unterstützt ihn bei der vertraglichen Abwicklung inklusive Überführung und Anmeldung des Fahrzeugs, wobei CarAdvisor nicht selbst Kaufvertragspartei wird, sondern einen Kaufvertrag unter Vorlage der Handlungsvollmacht des Kunden in dessen Namen und mit dessen Auftrag abschließt. Insbesondere bietet CarAdvisor eine herstellerunabhängige Neu- und Gebrauchtwagenrecherche; hierbei richtet sich CarAdvisor nach den individuellen Kundenwünschen im Hinblick auf Fahrzeug-Qualität sowie Funktionalität und auch Design-Anspruch des Kunden. Kriterien bei der Auswahl sind unter anderem Unterhaltskosten und Wertverlust.

Nach Wunsch erstellt CarAdvisor eine Kostenvergleichs-analyse verschiedener Fahrzeugmodelle. Im Anschluss an die Auswahl in Frage kommender Modelle sichtet CarAdvisor passende Kfz-Angebote, wertet diese aus, führt Konditionsverhandlungen mit den jeweiligen Anbietern im Interesse des Kunden, berät und vermittelt alternativ bei dem Abschluss von Leasing- oder Finanzierungsverträgen.

Des Weiteren vermittelt CarAdvisor in diesem Zusammenhang geeignete Kfz-Versicherungen.

3.5
Begleitung und Beratung: CarAdvisor nimmt gemeinsam mit dem Kunden Fahrzeugbesichtigungstermine wahr und unterstützt ihn bei der Fahrzeugbegutachtung; eine Begutachtung hinsichtlich der technischen Ausstattung, des Motors und des Fahrwerkes ist dabei ausgeschlossen. Des Weiteren unterstützt CarAdvisor den Kunden bei den Vertragsverhandlungen.

3.6
Fahrzeugverkauf: CarAdvisor unterstützt den Kunden bei dem Verkauf seines Fahrzeugs. Hierbei ermittelt CarAdvisor den Fahrzeugwert laut Schwacke und gemäß sonstigen aktuellen Verkehrswerttabellen. CarAdvisor erstellt Digitalfotos des Fahrzeugs und formuliert dessen Leistungsmerkmale; die Fotos und die Merkmale stellt CarAdvisor für einen zu vereinbarenden Zeitraum in Internet-Verkaufsseiten ein. Nach Bedarf wickelt CarAdvisor den Verkauf in Vertretung des Kunden ab. Sollte auf Kundenwunsch die Veröffentlichung der Verkaufsanzeige auf kostenpflichtigen Internet-Seiten oder in kostenpflichtigen Zeitschriften erfolgen, so rechnet CarAdvisor über die hierbei entstehenden Gebühren gesondert ab.

3.7
Kfz-Versicherung: CarAdvisor berät hinsichtlich des Abschlusses geeigneter Kfz-Versicherungen. Dabei arbeitet CarAdvisor mit unabhängigen Versicherungsagenturen zusammen.

3.8
Fahrzeugüberführung: CarAdvisor bietet dem Kunden europaweite Fahrzeugüberführungen an. Dabei holt CarAdvisor das Fahrzeug am vereinbarten Ort ab und überführt dieses auf direktem Wege an den vereinbarten Bestimmungsort. Ein zwischen CarAdvisor und dem Kunden zu schließender Einzelvertrag enthält die Kunden- und Fahrzeugdaten sowie den Umfang der zu erbringenden Leistung.

Der Kunde sichert CarAdvisor zu, dass sich das Fahrzeug in einem technisch einwandfreien, verkehrstüchtigen Zustand befindet. CarAdvisor hat das Recht, hierzu eine Sichtprüfung durchzuführen. Eventuell bestehende Mängel sowie sichtbare Schäden am Fahrzeug werden schriftlich festgehalten. Sollten während der Fahrt oder den Fahrten Fahrzeugpannen auftreten, so leistet CarAdvisor keinerlei Eigenleistungen (z.B. Reparaturversuche). Durch die Panne entstehende Kosten trägt der Kunde.

Im Falle eines Unfalls tritt die Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherung des betreffenden Fahrzeugs ein.

Gegen CarAdvisor gerichtete Schadensersatzverpflichtungen werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

Sollte der Fahrzeughalter bei der Versicherung nur sich selbst und gegebenenfalls noch den Partner oder die Partnerin als Fahrer oder Fahrerin angegeben haben, so hat er die Versicherung über CarAdvisor als Fremdfahrer vor Beginn der Fahrt zu informieren. Anderenfalls tritt der Auftraggeber für eventuell entstehende finanzielle oder andere Folgen ein.

3.9
Werkstatt-Service/TÜV: CarAdvisor vereinbart für den Kunden Termine zu Inspektionen, Reparaturen und TÜV-Abnahmen und nimmt die entsprechenden Termine wahr, wobei die Abholungen und Rückgaben ebenso wie die Erledigung der Formalitäten von CarAdvisor übernommen werden. Wunschgemäß vermittelt CarAdvisor dem Kunden für den Zeitraum des Termins einen Mietwagen, holt diesen für den Kunden bei der Mietwagengesellschaft ab und bringt ihn wieder dorthin zurück.

Im Falle eines Unfalls tritt die Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherung des betreffenden Fahrzeugs ein.

Gegen CarAdvisor gerichtete Schadensersatzverpflichtungen werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Gebühren für die Werkstatt und den TÜV werden selbstverständlich separat in Rechnung gestellt.

Hinsichtlich der Mietwagenvermittlung wird auf die Ausführungen zu Punkt 3.2. verwiesen.
3.10
Zulassungsservice: CarAdvisor übernimmt für den Kunden die An, Um- oder Abmeldung seines Fahrzeugs und die Erledigung der damit zusammenhängenden Formalitäten. Insbesondere holt CarAdvisor etwaig erforderliche Dokumente ab oder stellt diese zu, erledigt nötige Telefonate, reserviert das Wunschkennzeichen des Kunden und bringt das polizeiliche Kennzeichen an.

Die anfallenden Gebühren für die Zulassung –wie beispielsweise Gebühren für die Zulassungsstelle sowie die Kennzeichen- werden gesondert in Rechnung gestellt.

3.11
Chauffeur-Service: CarAdvisor stellt dem Kunden einen Fahrer zur Verfügung. Dieser Fahrer transportiert den Kunden innerhalb der europäischen Grenzen. In der Regel sind dies Fahrten von bzw. zu Flughäfen, Geschäftsterminen, Kunden oder Veranstaltungen.

Die Chauffeur-Fahrten finden ausschließlich mit Fahrzeugen des Kunden oder mit Mietfahrzeugen statt, die sich der Kunde ausgesucht hat und die CarAdvisor dem Kunden vermittelt.

Ein zwischen CarAdvisor und dem Kunden zu schließender Einzelvertrag enthält die Kunden- und Fahrzeugdaten, den Umfang und die Dauer der zu erbringenden Leistung.

Der Halter des Fahrzeugs hat sich als solcher zu legitimieren. Sollte der Kunde nicht der Halter des Fahrzeugs sein, hat er vor Vertragsschluss eine schriftliche Einverständniserklärung des Fahrzeughalters beizubringen.

Der Kunde sichert CarAdvisor zu, dass sich das Fahrzeug in einem technisch einwandfreien, verkehrstüchtigen Zustand befindet. CarAdvisor hat das Recht, hierzu eine Sichtprüfung durchzuführen. Eventuell bestehende Mängel sowie sichtbare Schäden am Fahrzeug werden schriftlich festgehalten. Sollten während der Fahrt oder den Fahrten Fahrzeugpannen auftreten, so leistet CarAdvisor keinerlei Eigenleistungen (z.B. Reparaturversuche). Durch die Panne entstehende Kosten trägt der Kunde.

CarAdvisor sichert dem Kunden zu, dass der von CarAdvisor eingesetzte Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.

Die Wagenpflege und sonstige Dienstleistungen rund um das Fahrzeug sind nicht im Leistungsumfang enthalten. Während der Fahrt entstehende Nebenkosten (z.B. Parkgebühren) gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Während der Fahrt oder Fahrten wird sich der von CarAdvisor eingesetzte Fahrer an die Vorschriften der StVO halten. Der Kunde hat nicht das Recht, ihn zur Begehung von Ordnungswidrigkeiten (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen wegen erheblichen Zeitdrucks) zu veranlassen. Bußgelder wegen Falschparkens u.ä. übernimmt der Kunde, soweit diese durch ihn veranlasst worden sind.

Im Falle eines Unfalls tritt die Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherung des betreffenden Fahrzeugs ein.

CarAdvisor wird einzelvertraglich ausdrücklich von Schadensersatz-verpflichtungen ausgeschlossen werden.

Sollte der Fahrzeughalter bei der Versicherung nur sich selbst und gegebenenfalls noch den Partner oder die Partnerin als Fahrer oder Fahrerin angegeben haben, so hat er die Versicherung über CarAdvisor als Fremdfahrer vor Beginn der Fahrt zu informieren. Anderenfalls tritt der Auftraggeber für eventuell entstehende finanzielle oder andere Folgen ein.

3.12
Reise-Service: CarAdvisor übernimmt Flughafentransfers. Die Fahrten können nach Wunsch des Kunden im Mietwagen oder eigenen Fahrzeug des Kunden stattfinden. Während reisebedingter Abwesenheiten übernimmt CarAdvisor das kundeneigene Fahrzeug auf Wunsch in seine Obhut.

Für die Tätigkeiten des von CarAdvisor eingesetzten Fahrers wird auf die Bedingungen nach Punkt 3.11 verwiesen.

4. Preise

Die aktuellen Preise sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die jeweils aktuelle Preisliste ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

5. Haftung

5.1.
Schadensersatzansprüche gegenüber CarAdvisor sowie dessen Erfüllungsgehilfen, die auf leicht fahrlässiger Verletzung der vertraglichen, vor- oder nachvertraglichen oder gesetzlichen Pflichten beruhen, sind ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund sowie Art und Umfang der eingetretenen Schäden ausgeschlossen.

5.2.
CarAdvisor haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von CarAdvisor oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet CarAdvisor nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, insbesondere bei etwaigem arglistigen Verschweigen oder bei Garantieübernahme. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden durch den Leistungsgegenstand an den Rechtsgütern des Kunden, zum Beispiel Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Die Regelungen der Sätze 4 und 5 unter diesem Punkt 5.1. gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird oder soweit etwaige Garantieübernahmen erfolgten oder arglistiges Verschweigen vorliegt

5.3.
Die Regelung zu Punkt 5.2. erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

5.4.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

5.5.
Sonderregelung hinsichtlich allen Überführungen im Zusammenhang mit den Leistungen nach den Punkten 3.1 bis 3.12:

Im Falle eines Unfalls tritt die Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherung des betreffenden Fahrzeugs ein.

CarAdvisor wird einzelvertraglich ausdrücklich von Schadensersatzverpflichtungen ausgeschlossen werden.

Etwaige Beschädigungen der Mietfahrzeuge und deren Inneneinrichtungen durch Fahrgäste sind von diesen zu übernehmen; entsprechendes gilt für jegliche Verschmutzung der Sitze, Teppiche, Seiten- und Dachverkleidungen sowie die unsachgemässe Bedienung der Einrichtungen. Beschädigungen durch Fahrgäste an kundeneigenen Fahrzeugen sind ohnehin vom Kunden zu tragen.

6. Zahlungsbedingungen

6.1.
Rechnungsbeträge sind ab Zugang der Rechnung sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. CarAdvisor akzeptiert ausschließlich die einzelvertraglich mitgeteilten Zahlungsweisen.

6.2.
Sollte ein Fahrzeugkauf nach Punkt 3.3. durchgeführt werden, so ist die einzelvertraglich zu vereinbarende Vorauszahlung sofort nach Abschluss des Einzelvertrages fällig. Nach dem Fahrzeugkauf wird CarAdvisor eine Endabrechnung erstellen.

6.3.
CarAdvisor ist berechtigt, die Erbringung seiner Dienste ab Eintritt des Verzuges bis zum Ausgleich aller offenen Forderungen, inklusive einer Aufwandsentschädigung einzustellen.

6.4.
Für jede berechtigte Zahlungserinnerung darf CarAdvisor eine Gebühr in Höhe von € 5,00 erheben.

7. Anzuwendendes Recht

7.1.
Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem deutschen Recht.

7.2.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wuppertal.

8. Kundendaten

Sämtliche Kundendaten, die CarAdvisor mitgeteilt werden, benötigt CarAdvisor ausschließlich zum Zwecke der Vertragsausführung. CarAdvisor sichert eine vertrauliche Behandlung der Daten zu, die Weitergabe an unbefugte Dritte wird ausgeschlossen.

9. Schlussbestimmungen

9.1.
Kann einer der Parteien die ihr obliegenden Pflichten aufgrund von höherer Gewalt nicht oder nicht vertragsgemäß erfüllen, so kann die andere Partei daraus keinerlei Rechte herleiten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, innere Unruhen, Terrorakte, Beschlagnahmen oder sonstige Akte öffentlicher Gewalt, Streik, Aussperrungen oder sonstige arbeitsrechtliche Konflikte, Stromausfälle, Naturereignisse oder andere, von der jeweiligen Partei nicht zu vertretende oder nur mit unzumutbarem Aufwand zu beseitigende Umstände.

9.2.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen sowie solche im Zusammenhang mit Verträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und müssen durch beide Parteien unterzeichnet werden.

9.3.
Sollte eine Bestimmung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarung nicht berührt

Geschäftszeiten:

Wir sind von Montags bis Freitags von 10:30 bis 18:00 Uhr sowie Samstags von 10:30 bis 15:30 Uhr für Sie da.

Besichtigungen/Probefahrten sind nach vorheriger Absprache kurzfristig möglich.

CarAdvisor

Dean Aquino

Märkische Str. 14
Auf dem Gelände A&A AutoService
42281 Wuppertal

Mobil: +49 176 20171235

Fax: +49 202 2570644

E-Mail: info@car-advisor.de